Artikel aus der DKP-Zeitung UZ (Unsere Zeit) vom 19.Januar 2007
Staatsschutz darf Privat-PC ausspähen
Schon im Februar 2006 erhielt die Polizei aus Karlsruhe - und zwar vom Generalbundesanwalt - die Erlaubnis, für die verdeckte Recherche "ein hierfür konzipiertes Computerprogramm von außen auf dem Computer des Beschuldigten zu installieren". Damit wurden die gesetzlichen Bestimmungen für Hausdurchsuchungen verschlechtert: Die Polizei durfte via Internet einen Trojaner auf den betreffenden Rechner des ahnungslosen Bürgers einschleusen. Erst jetzt kam ein Gegengutachten eines BGH-Richters an die Öffentlichkeit. Eine solche Ausforschung eines Rechners sei "gesetzlich nicht zulässig", schrieb er. Nicht bis Januar, dem BGH-Verhandlungstermin, warten und das Hacken nicht auf die Polizei beschränken wollte die Landesregierung von NRW und drückte am 20.Dezember 2006 im Düsseldorfer Landtag ein neues "Antiterrorgesetz" zugunsten der Geheimdienste durch, um das ungefragte Ausspionieren der Computer der Bürger per Internet auszuweiten. Die Bürger erfuhren über ein solches Gesetz erst etwas, als schon alles gelaufen war. VVN-BDA-Bundessprecher Ulrich Sander erklärte: "Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung werden die Bürgerrechte abgebaut." Inzwischen haben Bürgerinitiativen Klagen beim Landesverfassungsgericht in Münster und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das neue Gesetz angekündigt, mit dem NRW Vorreiter im Demokratieabbau wird. Die VVN-BDA bereitet Aktionen vor, darunter Mahnwachen vor dem Innenministerium in Düsseldorf. U.S.
>>> Toll, was? War aber zu erwarten und ist ganz logisch, daß die Herrschaften Angst vor uns haben! Da schimpfen die immer auf die ehemalige Staatssicherheit der DDR und selber sind sie keinen Deut besser, im Gegenteil! Die Gegenwart mag trügen, die Zukunft bleibt uns treu - ob Hoffnungen verfliegen, sie wachsen immer neu! Karl Liebknecht